Ethische Richtlinien

Ethische Richtlinien 
(Rückführung in frühere Leben)

Aus Eigeninitiative unterliege ich folgenden Richtlinien, die während meiner Arbeit Anwendung finden. In dem hier definierten Kodex wird nicht zwischen Körper, Geist und Seele unterschieden, da dies bei allumfassender Betrachtung nicht möglich ist. Nach meiner Auffassung bilden Körper, Geist und Seele bis zum Tod eine Einheit. Erst hiernach findet die Trennung von Körper und Seele statt. Im Rahmen der unantastbaren Würde des Menschen erkennt ich folgende Richtlinien an:

    1. Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Menschen und seiner Seele bewusst und werde ihn stets so behandeln wie ich selbst behandelt werden möchte.

    2. Ihre uneingeschränkte Willensfreiheit bleibt unantastbar. Dies gilt insbesondere für den Beginn oder die Fortsetzung von Sitzungen. Es ist Ihre freien Entscheidung Sitzungen jederzeit abbrechen oder fortzusetzen zu können. Ich werde hier weder täuschen, manipulieren oder anderweitig beeinflussen.

    3. Ich werde Ihnen gegenüber niemals ein Heilversprechen abgeben oder Aussagen treffen, die als solche interpretiert werden können.

    4. Während meiner Arbeit mit Ihnen stehen Geduld, Einfühlsamkeit und Anteilnahme im Mittelpunkt.

    5. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass ich mich Ihnen gegenüber stets angemessen und ohne Zudringlichkeit verhalte.

    6. Bereits vor dem Sitzungsanfang werden wir über den Ablauf, Dauer sowie das anfallende Honorar sprechen. Ich werde nur Tätigkeiten abrechnen, die in Ihrer Gegenwart erfolgen.

    7. Ich werde weder diagnostizieren, therapieren oder sonstige Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne auszuüben oder diese in Aussicht zu stellen. Etwaige Krankheiten können von mir nicht erkannt werden. Deshalb weise ich darauf hin, dass eine medizinische Betreuung in die Hand eines Arztes/Heilpraktikers und eine Psychotherapie in die Hände eines Psychologen/Psychotherapeuten gehört. Dies zu bei sich selbst zu erkennen bzw. fachgerecht diagnostizieren zu lassen obliegt Ihrer eigenen Verantwortung.

    8. Ich unterwerfe mich einer freiwilligen Schweigepflicht, sie dient Ihrem Schutz und Ihrer Privatsphäre. Sie beruht auf strafrechtlichen, arbeits-und datenschutzrechtlichen Rechtsnormen. Wenn Sie sich vertrauensvoll an mich wenden, bedeutet das für mich, dass ich grundsätzlich gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über die mir in Ausübung meiner Tätigkeit anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet bin.

Dazu gehören neben persönlichen Daten wie Name, etwaige Religionszugehörigkeit, eventuelle Krankheitsgeschichten, Vermögens- oder auch sonstige private und/oder berufliche Verhältnisse. Die Schweigepflicht geht über die bloße Pflicht zu schweigen hinaus, indem sie gebietet, schon die Erhebung und Speicherung von Daten auf das Notwendige zu beschränken und schriftlich oder elektronisch gespeicherte Daten so aufzubewahren, dass sich Unbefugte keinen Zugang verschaffen können.
Sollte Sie eine schriftliche Schweigepflichtvereinbarung benötigen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular, um diese bei mir anzufordern.
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